Tarif - Praxis Dr Markus Güdel 2014

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Tarif

unsere Praxis

Sehr geehrte PatientInnen                                                 



Dass Diskussionen über die Kosten der Gesundheit zum Alltag gehören, sind wir uns alle schon längstens gewohnt. Dass die Zahnarztkosten teilweise recht hoch sein können wissen die meisten aus eigener Erfahrung. Dadurch, dass jeder Patient sich mit dieser Tatsache konfrontiert sieht, wird bei uns in der Schweiz seit jeher das Gespräch zwischen Zahnarzt und Patient gesucht und der Patient kann direkt an den Kostenstrukturen mitentscheiden. Oder wissen Sie jeweils was ihre Konsultation wegen z.B. einer Grippe beim Arzt kostet? Kaum, denn "man" zahlt die ja nicht sondern das übernimmt die Kasse.

Meine persönliche Meinung ist, dass die immer wieder in der Presse auftauchenden Berichte von "undurchsichtigen Zahnarzttarifen" unnötig sind.

In meiner Praxis haben Sie zum Beispiel seit jeher volldetaillierte Rechnungen und ich kann Ihnen zu jeder Position deren Einfluss auf den Preis gerne erklären, wenn ihnen die Taxpunkte / Taxpunktwerte Mechanismen unklar sind.
Bei uns ist der Privatpatiententarif derzeit Fr. 4.-


Da unsere Dachorganisation die SSO (schweiz. Zahnärztegesellschaft) auf ihrer Publikationsseite www.sso.ch einen aufklärenden Bericht veröffentlicht, möchte ich mit seinem Abdruck noch einmal versuchen, die letzten Unklarheiten auszuräumen.




(Auszug aus der SSO Homepage www.sso.ch ; Februar 2011)

Zahnarzt-Tarif

Als erster Medizinaltarif wurde 1976 der Zahnarzt-Tarif von den Sozialversicherungspartnern nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gestaltet. Das heisst, dass der Preis der einzelnen Leistungen nicht willkürlich festgesetzt oder politisch ausgehandelt ist, sondern auf einer klaren Kostenkalkulation beruht. Für diese Kostenkalkulation wurde eine Modellpraxis (pdf-Datei, 65 KB) geschaffen.

Der Zahnarzt-Tarif umfasst über 500 Einzelleistungen. Jeder Leistung ist eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Diese Taxpunktzahl wird mit dem Taxpunktwert multipliziert und ergibt so den Preis der einzelnen Leistung.

Bei Sozialversicherungsfällen unter Unfallversicherungsgesetz und unter Krankenversicherungsgesetz sind sowohl Taxpunktzahl als auch Taxpunktwert (gegenwärtig Fr. 3.10) pro Leistung fix. Dieser Durchschnittswert trägt zwar den Besonderheiten des Einzelfalls nicht Rechnung, ist aber für den Versicherer einfacher zu handhaben.


Bei Privatpatienten kann die Taxpunktzahl in einem bestimmten Rahmen variiert werden. Der Taxpunktwert ist nach unten frei, darf für Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO nach oben aber nicht über Fr. 5.80 liegen. Der Rahmentarif für Privatpatienten ermöglicht es, einerseits auf die besondere Umstände beim Patienten (Dringlichkeit, Ansprüche an Komfort, Ästhetik, Qualität) und anderseits auf die Gegebenheiten der Praxis (Infrastrukturkosten, Lohnaufwand usw.) Rücksicht zu nehmen.

Vom Zahnarzt-Tarif besteht ein Kurztarif (pdf-Datei, 63 KB), der kostenlos im SSO-Shop bezogen werden kann und die wesentlichsten Positionen enhält. Der ganze Tarif kann zum Preis von Fr. 35.- bestellt werden bei der Zentralstelle für Medizinaltarife UVG, Postfach 4358, Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern.


Zu beachten ist, dass der Zahnarzt-Tarif die zahntechnischen Arbeiten nicht enthält




Transparenz beim Zahnarzt

Seit 1976 besteht ein betriebswirtschaftlich kalkulierter Zahnarzttarif.
1994 ist die letzte Revision in Kraft getreten. Der Tarif wurde berechnet von den Sozialversicherungspartnern (Unfallversicherung SUVA, Invalidenversicherung, Militärversicherung, Krankenkassen) einerseits und der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft anderseits.

Zu diesem Zweck wurden bei den rund 500 Einzelleistungen des Tarifs Zeit- und Häufigkeitsmessungen durchgeführt. Im Weiteren wurden die Unkosten einer Zahnarztpraxis erhoben. Diese setzen sich vor allem aus Löhnen des Praxispersonals, Mieten, Material und Kapitalkosten zusammen. Als drittes Element in der Berechnung ist ein Lohn für den Zahnarzt einzusetzen; dieser entspricht demjenigen eines beamteten Zahnarztes, z.B. des Leiters einer mittleren Schulzahnklinik, 400 Franken pro Stunde

Von der gesamten Arbeitszeit der Praxis können rund 70 Prozent verrechnet werden, der Rest entfällt auf (administrative) Arbeiten, die dem Patienten nicht zu belasten sind. Verteilt man Praxisunkosten und Lohn des Zahnarztes auf diese 70 Prozent der Arbeitszeit, so ergibt sich ein Umsatz pro Stunde von rund 400 Franken. Wollte man die seit der letzten Revision aufgelaufene Teuerung berücksichtigen, ergäbe sich ein Ansatz von fast 450 Franken. Diese Berechnungen sind seinerzeit vom Preisüberwacher gutgeheissen worden.



Transparenz der Rechnung


Jeder der über 500 Leistungen des Tarifes ist eine Anzahl Taxpunkte zugeordnet. Diese Taxpunktzahl widerspiegelt in etwa den Zeitaufwand, der für diese Leistung im Durchschnitt benötigt wird. Dadurch, dass die Leistungen einzeln auf der Rechnung aufgeführt werden, kann der Patient genau nachvollziehen, was bei ihm gemacht worden ist.

Um zu einem Frankenbetrag zu kommen, wird die Anzahl Taxpunkte mit einem Taxpunktwert multipliziert. Für die Sozialversicherungen beträgt dieser Taxpunktwert Fr. 3.10; für Privatpatienten kann er variabel sein, und zwar nach unten beliebig, nach oben aber bis höchstens Fr. 5.80. Das System von Taxpunktzahl und Taxpunktwert ist im Bereich der medizinischen Leistungen üblich und für Versicherungsfälle gesetzlich vorgeschrieben.

Wer sich für die Tarifberechnung und für die einzelnen Tarifpositionen interessiert, findet diese unter Zahnarzt-Tarif (Patienteninformationen > Recht). Den Tarif kann man zum Preis von Fr. 35.– auch bei der Zentralstelle für Medizinaltarife UVG in Luzern bestellen. Eine Kurzfassung (pdf-Datei, 63 KB) kann kostenlos im SSO-Shop bestellt werden.




Wie finde ich einen billigen Zahnarzt?

Für weitaus die meisten Patienten stellt sich diese Frage nicht, denn sie haben seit Jahr und Tag «ihren» Hauszahnarzt.
Wer aber den Zahnarzt wechseln will oder wechseln muss, wird sich die Frage nach dem Preis stellen. Auf Kosten der Qualität wird man nicht sparen wollen, denn das kann sehr teuer werden. Also wird man sich auf die Empfehlung von Verwandten oder Bekannten verlassen. Wo das nicht möglich ist, kann man sich in zwei oder drei Praxen kostenpflichtige Behandlungsvorschläge erstellen lassen. Für ein gegebenes Problem gibt es nämlich meist nicht nur eine Lösung, sondern deren mehrere. Diese Varianten sind für den Preis sehr viel bedeutender als die Unterschiede im Taxpunktwert.



Preisvergleiche mit dem Ausland


In der Schweiz ist (fast) alles teurer als anderswo: das Brot und das Bier, die Mieten, die Handwerker, die Autos – dafür sind aber auch die Löhne höher als anderswo. Teurer sind wohl auch die Zahnärzte, denn sie müssen die hohen Mieten, die teuren Materialien und nicht zuletzt ihr Personal bezahlen – und natürlich möchten sie in etwa gleich viel verdienen wie ähnlich qualifizierte Berufsleute.

Die zahnärztliche Behandlung ist im benachbarten Ausland häufig billiger. Allerdings darf man nicht den Sozialversicherungs-, sondern man muss den Privattarif in Rechnung stellen, was die Preisvorteile schmelzen lässt. Auch sollte man auf den Gesamtaufwand achten: Die Deutschen geben pro Kopf und Jahr gleich viel für den Zahnarzt aus wie die Schweizer (deren Kosten in den letzten Jahren sogar rückläufig sind). Behandlungen in osteuropäischen Ländern sind risikoreich; das Problem liegt unter anderem darin, dass umfangreiche Therapien in kürzester Zeit ausgeführt werden müssen, was einen Erfolg auf längere Zeit ausschliesst, wie auch eine Untersuchung der Universität Bern gezeigt hat.



Fragen und reden!

Zahnärztliche Behandlungen sind komplex und ganz auf den einzelnen Patienten zugeschnitten. Es gibt keine zahnärztliche Leistung «von der Stange». Der Patient hat Anspruch auf eine optimale, auf ihn abgestimmte Behandlung, deren Resultat sich dann auch über lange Zeit bewähren kann.

Das ist auch der Grund dafür, dass man den Preis für eine benötigte Leistung nicht einfach von einer Liste, aus dem Internet oder einem Wartezimmerplakat ablesen kann. «Hingehen und fragen» heisst die Lösung, wenn man eine zuverlässige Kostenschätzung will – genau so, wie man das bei einem Handwerker auch tun würde. Und wenn etwas nicht klar ist? Dann redet man mit dem Zahnarzt, genau so, wie man das mit dem Arzt, dem Drogisten oder dem Karosseriespengler auch tun würde.



Übrigens...

Wer seine Zähne putzt, braucht selten eine Behandlung. Die Schweizer Zahnmedizin hat die besten Prophylaxeerfolge der ganzen Welt.


SSO-Prospekt Nr. 1051 Allgemeine Informationen zur zahnärztlichen Behandlung (pdf-Datei, 69 KB)




Versäumte Sitzung

Versäumt ein Patient eine Sitzung, ohne sich mindestens 24 Stunden zuvor abzumelden, so wird er schadenersatzpflichtig. Mit dem Preisüberwacher wurde ein Ansatz von 18 Taxpunkten pro verpasste Zeiteinheit bei Zahnarzt festgelegt.

Der Zahnarzt darf Schadenersatz jedoch nur dann verlangen, wenn es ihm nicht möglich war, die Zeit durch Arbeit an anderen Patienten zu nutzen (z.B. Behandlung eines Notfallpatienten).          




Behandlungskosten

Der Preisüberwacher hat im Jahr 2001 gewünscht, dass die Zahnärzte Behandlungskosten so veröffentlichen, dass es dem Patienten möglich wäre, zwischen kostengünstigen und teuren Praxen zu unterscheiden, ohne zuvor einen Zahnarzt aufzusuchen. Diskussionen zwischen dem Preisüberwacher und der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO haben bisher nur verdeutlicht, was eigentlich jedermann klar sein müsste: dass nämlich Behandlungskosten nicht genannt werden können ohne den gesundheitlichen Zustand und die Wünsche des Patienten genau zu kennen.

Die Nennung von Preisen einer einzelnen zahnärztlichen Leistung oder einzelner Therapieschritte sagt nichts aus über die Kosten der gesamten Behandlung. Solche Preisangaben sind dem Patienten nicht nur unnütz, sondern können geradezu irreführend sein. Ist der Preis einer Gesamtbehandlung gewünscht, so bedarf dies einer Anamnese, einer Diagnose und einer sorgfältigen, mit dem Patienten abgestimmten Behandlungsplanung. Dieses Vorgehen ist heute an der Tagesordnung, wenn ein Patient einen Kostenvoranschlag wünscht. Es bedingt aber selbstverständlich einen Kontakt zwischen Patient und Zahnarzt und nicht eine Selbstdiagnose des Patienten, wie dies offenbar dem Preisüberwacher vorschwebt.

Patienten sind mündig genug

Preisvergleiche sind für den Patienten vor allem dann interessant, wenn grössere Behandlungen anstehen. In den wenigen Fällen, in denen sich der Patient nicht ohnehin seinem Hauszahnarzt anvertraut, wird er von einem künftigen Behandler nicht nur einen Preis wissen wollen, sondern auch, ob dieser und seine Praxis ihm zusagen und vertrauenswürdig scheinen. Der mündige Patient wird sich also in oben beschriebener Art und Weise von einem oder mehreren Zahnärzten einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Für die Gesamtkosten der Behandlung ist letztlich nicht so sehr die Summe der Einzelleistungen massgebend, sondern vielmehr Art und Umfang der gewählten Therapie. Therapie- und Kostenvoranschläge sind zweckmässig und haben sich seit Jahrzehnten bestens bewährt.

Ein Patient, der (zahn-)ärztlicher Behandlung bedarf, hat Anspruch darauf, dass sein medizinisches
Problem mit aller gebotenen Sorgfalt abgeklärt wird. Diese Sicht hat Vorrang vor der rein ökonomischen. Im Gegensatz zur Preisüberwachung sind sich die Patienten dieser Umstände durchaus bewusst.            

 
 
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